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Wien. Der „Mietenstreit“ beschäftigt weiterhin die Gerichte. Erst vor einigen Wochen ging es an dieser Stelle um drei Entscheidungen des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien, betroffen waren ein Fitnessstudio, ein Nagelstudio und ein Reisebüro. In allen drei Fällen bestätigte das Gericht in zweiter Instanz den Anspruch der Mieter auf Zinsentfall bzw. Zinsminderung für Zeiträume, in denen sie ihre Geschäftslokale aufgrund der Pandemie nicht oder nur eingeschränkt benützen konnten. Im Reisebüro-Fall betraf das auch Zeiträume außerhalb des Lockdowns („Die Presse“ berichtete).

