Einstweilige Verfügung. Karitatives Ziel überbetont.
Wien. Ein Zwischenkapitel im Streit der Altkleidersammler in Wien ist abgeschlossen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine einstweilige Verfügung gegen ein Unternehmen gebilligt, das groß mit den wohltätigen Zwecken seiner Sammlung warb, ohne dass jedoch der Großteil der erzielten Einnahmen karitativen Organisationen zugute gekommen wäre. Die Gerichte sahen darin eine Irreführung.

