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Im Rausch nur radeln ist kein Milderungsgrund

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2021/312Die Presse - Recht 2021, 13 Heft 40 v. 4.10.2021

[Feature: Alex Halada/picturedesk.com]

Die Polizei stellte einen Radfahrer, der auf dem Gehsteig gefahren war und vermutlich Drogen genommen hatte.

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