Frau erhält Geld, auch wenn die Wäsche weniger wurde.
Wien. Infolge einer Fehlbehandlung im Spital war ihr Ehemann verstorben. Neben der Trauer stand für die Witwe die juristische Aufarbeitung des Falls an. Schließlich fehle ihr Mann auch für Arbeiten im Haushalt, betonte sie. Andererseits erspare sich die Frau aber nun Arbeit für den Mann, wie waschen und bügeln, erwiderten die Rechtsvertreter des Spitals. Doch greift dieses Argument?

