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Maurer durfte Bierwirt „Arschloch“ nennen

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2021/303Die Presse - Recht 2021, 21 Heft 39 v. 27.9.2021

Wien. Eine der aufsehenerregendsten und sonderbarsten gerichtlichen Auseinandersetzungen der jüngsten Zeit hat nach einem Freispruch nun auch zivilrechtlich ihr Ende gefunden: der Streit des sogenannten Bierwirts mit der grünen Klubobfrau Sigrid Maurer rund um obszöne Äußerungen an die Adresse der Politikerin. Nachdem der Bierwirt im Februar seine Klage gegen Maurer wegen übler Nachrede zurückgezogen hatte, unterlag er jetzt mit einer Unterlassungsklage: Wie das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen rechtskräftig entschied, durfte Maurer den Mann „Arschloch“ nennen.

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