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Höchstgericht: Witwe muss Witwerpension zurückzahlen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2021/283Die Presse - Recht 2021, 15 Heft 37 v. 13.9.2021

OGH. Verstorbener Ehemann hatte Meldepflicht missachtet.

Wien. 27.826,10 Euro muss eine Frau an die Pensionsversicherung zurückzahlen, die nicht sie, sondern ihr verstorbener Ehemann bezogen hat. Wie der Oberste Gerichtshof nun beschlossen hat, ist die Rückforderung der stolzen Summe unangreifbar.

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