OGH. Verstorbener Ehemann hatte Meldepflicht missachtet.
Wien. 27.826,10 Euro muss eine Frau an die Pensionsversicherung zurückzahlen, die nicht sie, sondern ihr verstorbener Ehemann bezogen hat. Wie der Oberste Gerichtshof nun beschlossen hat, ist die Rückforderung der stolzen Summe unangreifbar.

