[MGO]
Wien. Wer darf sich an Vergabeverfahren für die Auswertung von Covid- Tests beteiligen? Darüber tobt eine heftige Kontroverse. Konkret geht es um die Frage, ob selbstständig tätige Ärzte zu diesem Zweck Bietergemeinschaften bilden und ihre personellen Ressourcen quasi bündeln dürfen. Oder ob sehr große und rasch abzuwickelnde Aufträge – rein aus Kapazitätsgründen – nur von Großinstituten mit Krankenanstaltenbewilligung zu bewältigen sind.

