Polizist beleidigt. Verwaltungsgerichtshof bestätigte Strafe gegen Schnellfahrer, der auch ausfällig wurde.
Wien. Den öffentlichen Anstand kann auch verletzen, wer mit einem Polizisten allein auf weiter Flur ist. Das zeigt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), mit der die Bestrafung eines Schnellfahrers abseits der Geschwindigkeitsübertretung gebilligt worden ist.

