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Testamentszeugen müssen Geburtsdatum nicht anführen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2021/251Die Presse - Recht 2021, 10 Heft 33 v. 16.8.2021

Erbrecht. Oberster Gerichtshof stellt klar: Identität kann auch ohne genaue Altersangabe feststellbar sein.

Wien. Die große Erbrechtsreform, die 2017 in Kraft getreten ist, gibt den Gerichten auch heute noch Fragen zu lösen auf. Jüngst musste der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheiden, welche persönlichen Daten Testamentszeugen angeben müssen, damit ein sogenanntes fremdhändiges Testament wirksam werden kann.

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