Krankenversicherung. Verschwiegene Fehldiagnose: Versicherer hat Rücktrittsrecht.
Wien. Wer eine Krankenzusatzversicherung abschließen möchte, tut gut daran, es mit der Beantwortung der Gesundheitsfragen genau zu nehmen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH; 7Ob91/12i).

