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Schonfrist für Unternehmen in Schieflage gilt vorerst weiter

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2021/8Die Presse - Recht 2021, 19 Heft 2 v. 14.1.2021

Insolvenzrecht. Coronabedingte Lockerungen im Insolvenzrecht bleiben vorerst aufrecht – jedenfalls noch bis zum 31. März.

[APA/Hans Punz]

Vom Lockdown betroffene Firmen haben auch jetzt länger Zeit, um eine Pleite abzuwenden.

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