WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2021/8Die Presse - Recht 2021, 19 Heft 2 v. 14.1.2021
Insolvenzrecht. Coronabedingte Lockerungen im Insolvenzrecht bleiben vorerst aufrecht – jedenfalls noch bis zum 31. März.
[APA/Hans Punz]
Vom Lockdown betroffene Firmen haben auch jetzt länger Zeit, um eine Pleite abzuwenden.