[MGO]
Wien. Seit Anfang Juli gilt nun die 2. Covid-19-Öffnungsverordnung, sie hat uns wesentliche Lockerungsschritte gebracht: keine generellen Abstandsregeln mehr, keine vorverlegten Sperrstunden in der Gastronomie, Erleichterungen bei der Maskenpflicht beim Einkaufen. Aber was gilt am Arbeitsplatz? Auch dafür gibt es neue Regeln, die bisher kaum öffentlich thematisiert wurden – und die bei näherem Hinsehen viele Fragen offenlassen.

