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Urlauber muss OP selbst zahlen

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2021/195Die Presse - Recht 2021, 13 Heft 25 v. 21.6.2021

Wien. Der Mann hatte das erste Abendessen im Türkei-Urlaub hinter sich, als er nach Mitternacht starke Schmerzen verspürte. Er wurde in ein örtliches Spital gebracht, wo man ihm die Gallenblase entfernte. Neben der Enttäuschung über die verdorbene, für acht Tage geplante Rundreise hatte der Patient nun auch noch die Behandlungskosten im Ausland zu tragen. Ebendiese versuchte er, in Österreich zurückzubekommen. Denn die Ärztin eines Landesspitals hatte bei einer Untersuchung kurz vor dem Abflug tatsächlich Fehler gemacht und den Ernst der Lage verkannt. Andererseits aber hatte der Patient mit keinem Wort den bevorstehenden Urlaub erwähnt und die Sache auf die leichte Schulter genommen. Wer also muss dann für die Folgekosten aufkommen?

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