Wien. Konfessionelle Privatschulen haben in Österreich einen Anspruch auf Subventionen zum Personalaufwand. Aber gilt das auch dann, wenn die Einstufung als konfessionell nicht von einer in Österreich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft stammt? Mit dieser Frage hat sich jetzt der Verwaltungsgerichtshof an den Gerichtshof der EU (EuGH) in Luxemburg gewandt.

