[AFP/Stansall]
Wien. „Klimaklagen“ beschäftigen weltweit die Gerichte. Meist ist der Gegner der Staat, von dem die Kläger – wie in den USA oder den Niederlanden – mit „rulemaking petitions“ strengere Klimaschutzgesetze verlangen oder dessen bestehende Gesetze in Normprüfungsverfahren als verfassungswidrig bekämpft werden, weil sie dem Klimaschutz nicht ausreichend Rechnung tragen. Während das in Österreich bei steuerrechtlichen Spezialregelungen für Kerosin gescheitert ist (G 144-145/2020 ua), hat das deutsche Bundesverfassungsgericht jüngst in einer spektakulären Entscheidung das dortige Klimaschutzgesetz als verfassungswidrig beanstandet (1 BvR 2656/18 ua, das „Rechtspanorama“ hat am 10. Mai berichtet).

