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Gemeinde muss nicht länger im Wirtshaus tagen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2021/176Die Presse - Recht 2021, 15 Heft 22 v. 31.5.2021

Mieter hat seine Wohnung für künftige Sitzungen zu räumen.

Wien. Die Räumlichkeiten der burgenländischen Gemeinde scheinen begrenzt. So werden die Gemeinderatssitzungen in Wirtshäusern abgehalten, weil sonst Zuhörer keinen Platz fänden. Auch ein zeitgemäßer Parteienverkehr im Gemeindeamt sei nicht mehr möglich, erklärten die Ortsvertreter. Man brauche mehr Platz, und darum solle ein im Gemeindegebäude wohnender Mieter weichen.

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