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Beraten statt strafen gilt nicht beim Parken

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2021/139Die Presse - Recht 2021, 15 Heft 17 v. 26.4.2021

Verwaltungsgericht stellte Strafverfahren voreilig ein.

Wien. Grundsatzfragen lassen sich auch anhand kleiner Anlässe klären. In diesem Fall ging es um genau einen Euro, den ein Autofahrer in einer Linzer Kurzparkzone nicht entrichtet hatte. Die Grundsatzfrage: Gilt auch hier der Grundsatz „Beraten statt strafen“, den die türkis-blaue Koalition Anfang 2019 auf Drängen der Wirtschaftskammer eingeführt hat?

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