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Ein abgesagter Bauskandal – und die Folgen

WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2021/141Die Presse - Recht 2021, 19 Heft 17 v. 29.4.2021

[MGO]

Wien. Der EuGH hat entschieden, und die Überraschung war groß: Die Stadt Wien – Wiener Wohnen hat bei der Anmietung der Räume für die neue Zentrale für „Wiener Wohnen“ – im Bürokomplex „Gate 2“ nahe beim Gasometer – doch nicht gegen Unionsrecht verstoßen. Rund um diesen Mietvertrag hatten zuvor nicht nur manche Medien, sondern sichtlich auch die EU-Kommission einen handfesten Vergabeskandal gewittert. Doch nun löste sich die Sache – wie schon kurz berichtet – in Wohlgefallen auf.

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