Das Gerät sei nämlich kein Geldinstitut, sagt der OGH.
Wien. Wer einen Dienstunfall erleidet, hat das Recht auf besondere Versicherungsleistungen. Versichert ist man auch, wenn man gerade den Lohn bei seinem „Geldinstitut“ abholen will. Aber wie ist es, wenn man das Geld aus dem Bankomaten zieht? Diese Frage galt es im Fall eines Soldaten zu klären, der eine Versehrtenrente einklagte.

