Kosten für Buchhalterkurs wurden zu Unrecht verlangt.
Wien. Will man als Unternehmen Mitarbeiter zur Rückzahlung von Ausbildungskosten zwingen, braucht es eine schriftliche Vereinbarung. Aber was gilt, wenn ein Arbeitnehmer nach einer mündlichen Vereinbarung das Geld trotzdem bereits zurückgezahlt hat? Diese Frage galt es nach der Klage einer Sekretärin gegen ihre Exfirma zu klären.

