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Kopf zur heißen Fritteuse halten ist eine Drohung

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2021/120Die Presse - Recht 2021, 15 Heft 15 v. 12.4.2021

Höchstgericht bestätigt Schuldspruch gegen Mann.

Wien. „Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen“, ist strafbar. Und muss mit Haft bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen rechnen. Dabei gibt es verschiedenste Möglichkeiten, um ein Opfer zu bedrohen, wie ein aktueller Fall zeigt.

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