Höchstgericht bestätigt Schuldspruch gegen Mann.
Wien. „Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen“, ist strafbar. Und muss mit Haft bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen rechnen. Dabei gibt es verschiedenste Möglichkeiten, um ein Opfer zu bedrohen, wie ein aktueller Fall zeigt.

