Obsorge. Höchstrichter bestätigen 500 Euro Buße.
Wien. Wiederholt hatte sich das Kind geweigert, die Besuchskontakte zum Vater wahrzunehmen. Und dies sei „überwiegend durch die negative Haltung der Mutter gegenüber dem Vater und durch entsprechende Beeinflussung des Kindes herbeigeführt“ worden, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte. Er bestätigte die Verhängung einer Beugestrafe von 500 Euro über die Mutter.

