Der Vertrag hatte nie Bestand, bestätigte das OLG.
Wien/Linz. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat das Zwischenurteil des Handelsgerichts Wien, in dem ein verlustreiches Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der Bawag für ungültig erklärt wurde, bestätigt. Auch das OLG entschied, dass der Vertrag „nie Bestand gehabt hat“, hieß es in einer Aussendung.

