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OLG bestätigt Urteil zu Linzer Swap-Geschäft

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2021/113Die Presse - Recht 2021, 19 Heft 14 v. 8.4.2021

Der Vertrag hatte nie Bestand, bestätigte das OLG.

Wien/Linz. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat das Zwischenurteil des Handelsgerichts Wien, in dem ein verlustreiches Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der Bawag für ungültig erklärt wurde, bestätigt. Auch das OLG entschied, dass der Vertrag „nie Bestand gehabt hat“, hieß es in einer Aussendung.

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