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Was ab sofort fürs Home-Office gilt

WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2021/108Die Presse - Recht 2021, 19 Heft 13 v. 1.4.2021

[MGO]

Wien. Mit 1. April beginnt in Ostösterreich die „Osterruhe“ – und damit auch der nächste Lockdown für weite Teile des Handels und körpernahe Dienstleister. Büros sind davon nicht unmittelbar betroffen; von Gesundheitsminister Rudolf Anschober kam jedoch der „dringende Appell“, weiterhin verstärkt Home-Office zu nutzen.

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