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Corona: Versichert sein half Hotel nicht

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2021/85Die Presse - Recht 2021, 14 Heft 11 v. 15.3.2021

Wien. Das Hotel hatte vorgesorgt. In den Vertragsbedingungen seiner Versicherung war zu lesen, dass es bei „Betriebsschließung infolge Seuchengefahr aufgrund des Epidemiegesetzes“ zu Ersatzleistungen komme. Und die ersten zwei Instanzen befanden auch, dass die Versicherung wegen Corona zahlen müsse. Der Oberste Gerichtshof (OGH) aber drehte das Urteil um, doch warum?

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