Wien. Das Hotel hatte vorgesorgt. In den Vertragsbedingungen seiner Versicherung war zu lesen, dass es bei „Betriebsschließung infolge Seuchengefahr aufgrund des Epidemiegesetzes“ zu Ersatzleistungen komme. Und die ersten zwei Instanzen befanden auch, dass die Versicherung wegen Corona zahlen müsse. Der Oberste Gerichtshof (OGH) aber drehte das Urteil um, doch warum?

