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Entschädigung für wörtliche Zitate aus Akten?

RechtspanoramaPeter ZöchbauerDie Presse - Recht 2021/89Die Presse - Recht 2021, 16 Heft 11 v. 15.3.2021

[Clemens Fabry]

Was im Akt ist, muss die Staatsanwaltschaft ohnehin untersuchen.

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