[MGO]
Wien. Zwölf-Stunden-Arbeitstage sind seit 1. September 2018 generell möglich. Der anfängliche Wirbel um die Neuregelung hat sich weitgehend gelegt, einige Details sind aber nach wie vor umstritten, vor allem, wie sich der Zwölf-Stunden-Tag in Betrieben mit Gleitzeit auswirkt. Einen diesbezüglichen Rechtsstreit zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden: Was gilt, wenn eine Gleitzeitvereinbarung in einem Betrieb bis zu zwölf Stunden Arbeit pro Tag erlaubt, im Kollektivvertrag aber zehn Stunden als Höchstgrenze festgeschrieben sind?

