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Wien. "Ich muss leider draußen bleiben", heißt es gern auf den mit Hundebildern versehenen Schildern vor Supermärkten. Da Hunde aber eher schlecht lesen und noch schwerer geklagt werden können, trifft die juristische Verantwortung für das Tier den Halter. Doch wie ist der Fall gelagert, wenn ein Hund zwar vor dem Supermarkt wartet, aber er den Spielraum in seiner Leine nutzt, um eine Passantin anzufallen? Diese Frage musste nun der Oberste Gerichtshof in einem aktuellen Fall klären.

