Wien. Es war ein tragischer Verkehrsunfall, in den ein Ehepaar vor fünf Jahren verwickelt war. Die ärztliche Kunst war bald erschöpft, man musste den Tod des Paares feststellen. Längerfristig war nur noch die juristische Kunst gefragt, ging es doch um die Aufteilung des Erbes. Denn für die Frage, wer wie viel erbt, war es entscheidend, ob man den Tod von Mann und Frau auf den exakt selben Zeitpunkt datieren kann oder nicht. Und diesbezüglich sprach nun der Oberste Gerichtshof ein Machtwort, in dem er die Entscheidungen der Vorinstanzen umdrehte.

