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VfGH öffnet "Mausefalle" einen Spalt

RechtspanoramaFriedrich FrabergerDie Presse - Recht 2020/33Die Presse - Recht 2020, 8 Heft 6 v. 3.2.2020

Wien. Der "Mausefalleneffekt" ist allen Stiftern einer österreichischen Privatstiftung (insbesondere aber jenen zwischen 1993 und 2008 – sog. Altstiftern) so etwas wie ein steuerlicher Stachel im Fleisch. Es ist ein Substanzbesteuerungseffekt, der entsteht, weil Zuwendungen aus der Privatstiftung auch dann mit dem Verkehrswert zu bewerten und der 27,5%-igen Kapitalertragsteuer (KESt) zu unterwerfen sind, wenn das der Privatstiftung gewidmete Vermögen nur wieder zurück an den Stifter übertragen wird (z. B. durch Widerruf).

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