Prolongierung. Wie schon 2020, können Gesellschafterversammlungen auch im kommenden Jahr rein virtuell stattfinden. Auch Fristen werden neuerlich verlängert.
Wien. Für Kapitalgesellschaften wird es aufgrund der Pandemie auch im kommenden Jahr rechtliche Erleichterungen geben. Unter anderem wird die Möglichkeit, wichtige Beschlussfassungen virtuell abzuwickeln, prolongiert. Und auch einige Fristverlängerungen werden 2021 weiterhin gelten.

