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Müsliriegel darf Schalenteile enthalten

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2020/407Die Presse - Recht 2020, 11 Heft 53 v. 28.12.2020

Klage wegen vermeintlichen Produktfehlers scheiterte.

Wien. Müsliriegel genießen den Ruf, der Gesundheit eher förderlich zu sein. Umso größer der Schreck, wenn man sich beim Verzehr des Snacks einen Zahn ruiniert. Ein Konsument, dem das passiert war, wollte den Hersteller eines Müsliriegels nach den Grundsätzen der Produkthaftung zur Verantwortung ziehen, scheiterte jedoch vor Gericht.

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