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Honorarkonsul darf Alkotest nicht ablehnen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2020/401Die Presse - Recht 2020, 15 Heft 52 v. 21.12.2020

Mann wehrte sich gegen Entzug des Führerscheins.

Wien. Er sei der Honorarkonsul der Republik Guinea. Und deswegen habe er das Recht, Alkoholtests zu verweigern. Mit diesem Argument versuchte ein Österreicher, seinen Führerschein zu retten. Doch die Richter sollten sich davon wenig beeindruckt zeigen.

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