Wien. Jahresabschlüsse österreichischer Kapitalgesellschaften, die aufgrund des Überschreitens bestimmter Größenmerkmale nicht als "klein" gelten, sind jährlich von einem Wirtschaftsprüfer einer Abschlussprüfung zu unterziehen.
Wien. Jahresabschlüsse österreichischer Kapitalgesellschaften, die aufgrund des Überschreitens bestimmter Größenmerkmale nicht als "klein" gelten, sind jährlich von einem Wirtschaftsprüfer einer Abschlussprüfung zu unterziehen.
