OGH stärkt Vermieter von Geschäftsräumlichkeiten.
Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) verschärft die Pflicht von juristischen Personen als Mieter von Geschäftsräumen, ihre Vermieter über Änderungen in der Eigentümerstruktur zu informieren. Verstoßen sie dagegen, drohen ihnen ab sofort wesentlich gravierendere finanzielle Folgen als bisher bekannt.

