RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2020/394Die Presse - Recht 2020, 16 Heft 51 v. 14.12.2020
[Feature: Hollie Adams/AFP]
Ein Schaufensterbummel war während des Lockdowns laut der Verordnung nur ausnahmsweise erlaubt, etwa in Verbindung mit Lebensmitteleinkäufen.