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Textilgeschäft muss keine Miete zahlen

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2020/394Die Presse - Recht 2020, 16 Heft 51 v. 14.12.2020

[Feature: Hollie Adams/AFP]

Ein Schaufensterbummel war während des Lockdowns laut der Verordnung nur ausnahmsweise erlaubt, etwa in Verbindung mit Lebensmitteleinkäufen.

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