Der Oberste Gerichtshof bestätigt den Schuldspruch.
Wien. Er habe seinen türkischen Nachbarn provozieren wollen. So rechtfertigte ein Wiener, dass er seinen WLAN-Routern einschlägige Namen gegeben hatte. Namen, mit denen der Mann gegen das Verbotsgesetz verstoßen hat, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied.

