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"Gestapo-88" als WLAN-Name ist strafbar

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2020/381Die Presse - Recht 2020, 15 Heft 50 v. 7.12.2020

Der Oberste Gerichtshof bestätigt den Schuldspruch.

Wien. Er habe seinen türkischen Nachbarn provozieren wollen. So rechtfertigte ein Wiener, dass er seinen WLAN-Routern einschlägige Namen gegeben hatte. Namen, mit denen der Mann gegen das Verbotsgesetz verstoßen hat, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied.

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