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Höchstgericht: "Lemilia" ist kein Vorname

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2020/387Die Presse - Recht 2020, 18 Heft 50 v. 7.12.2020

Tirolerin scheiterte mit Versuch der Namensänderung.

Wien. Nur weil eine Frau "Lemilia" genannt wird, seit sie sich erinnern kann, ist dieses Wort noch lang kein Vorname. Das muss eine Tirolerin zur Kenntnis nehmen, die ihren Namen im Personenstandsregister und damit auch allen offiziellen Dokumenten ändern lassen wollte. Sie scheiterte sowohl beim Verfassungs- als auch beim Verwaltungsgerichtshof.

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