vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ORF gehört "gehört gehört"

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2020/15Die Presse - Recht 2020, 13 Heft 4 v. 20.1.2020

Wien. "Ö1 gehört gehört." Mit diesem Slogan wird der Klassiksender des ORF seit Jahrzehnten verbunden. Aber darf der ORF diesen Spruch zeitlich unbegrenzt verwenden? Darüber herrschte Uneinigkeit zwischen der Werbeagentur und dem öffentlich-rechtlichen Sender.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!