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ORF gehört "gehört gehört"

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2020/15Die Presse - Recht 2020, 13 Heft 4 v. 20.1.2020

Wien. "Ö1 gehört gehört." Mit diesem Slogan wird der Klassiksender des ORF seit Jahrzehnten verbunden. Aber darf der ORF diesen Spruch zeitlich unbegrenzt verwenden? Darüber herrschte Uneinigkeit zwischen der Werbeagentur und dem öffentlich-rechtlichen Sender.

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