Wien. Zwei Instanzen zeigten noch Verständnis dafür, dass der Ordner so gehandelt hat. Doch die Höchstrichter finden nun, dass das Geschehene trotz des aggressiven Verhaltens eines Besuchers nicht mehr mit Notwehr gerechtfertigt werden könne. Zu gravierend sei gewesen, was sich bei einem Zeltfest zu später Stunde ereignet hat.

