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Lehrerin verließ um zwei Uhr früh nicht dienstlich das Bett

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2020/376Die Presse - Recht 2020, 13 Heft 49 v. 30.11.2020

Sozialrecht. Unglück bei Ausflug war kein Arbeitsunfall.

Wien. Von der Frage, ob ein Geschehen als Arbeitsunfall anerkannt wird, hängen Sozialleistungen wie eine Versehrtenrente ab. Doch ein nächtliches Hüttenunglück im Rahmen eines Betriebsausflugs ist kein Arbeitsunfall, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) nach der Klage einer Lehrerin klarmacht. Auch, wenn man dem Betriebsausflug samt Übernachtung schwer entkommen konnte.

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