OGH bekräftigt strenge Formerfordernisse.
Wien. Eine Heftklammer ist nicht zuverlässig genug, um ein fremdhändiges Testament wirken zu lassen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) erneut bekräftigt. Statt einer vermeintlich testamentarisch bedachten Freundin einer Verstorbenen kommt nun deren Bruder als gesetzlicher Erbe zum Zug.

