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Laudamotion: OGH kippt Gerichtsstand-Klausel

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2020/364Die Presse - Recht 2020, 14 Heft 47 v. 19.11.2020

Billigflieger. Laudamotion wollte nur vor irischen Gerichten streiten: Gegenüber Verbrauchern gilt das nicht.

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine weitere Klausel in den Geschäftsbedingungen der Ryanair-Tochter Laudamotion für unzulässig erklärt. Nachdem bereits die 55-Euro-Check-in-Gebühr am Flughafen gekippt worden war, sagte das Höchstgericht nun auch zur Gerichtsstandklausel Nein.

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