Billigflieger. Laudamotion wollte nur vor irischen Gerichten streiten: Gegenüber Verbrauchern gilt das nicht.
Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine weitere Klausel in den Geschäftsbedingungen der Ryanair-Tochter Laudamotion für unzulässig erklärt. Nachdem bereits die 55-Euro-Check-in-Gebühr am Flughafen gekippt worden war, sagte das Höchstgericht nun auch zur Gerichtsstandklausel Nein.

