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Ist der Umsatzersatz juristisch angreifbar?

WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2020/351Die Presse - Recht 2020, 18 Heft 46 v. 12.11.2020

[MGO]

Wien. Unternehmen, die vom zweiten Lockdown betroffen sind, bekommen jetzt rasch Hilfe: durch den Umsatzersatz, bemessen nach 80 Prozent ihres Umsatzes vom November des Vorjahres. So groß die Erleichterung in den betroffenen Branchen ist, gibt es jedoch auch rechtliche Bedenken. Und zwar gerade weil die Regeln eher großzügig sind: Laut den Informationen des Finanzministeriums muss lediglich die 100-Prozent-Kreditgarantie mit dem Umsatzersatz gegengerechnet werden, das Kurzarbeitsgeld und der Fixkostenzuschuss jedoch nicht.

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