Bauer kann den Weg trotzdem noch gut nutzen.
Wien. Nicht jedes Tier hindert einem gleich an seinem Recht. Das machten die Gerichte in einem rustikalen Streitfall klar.
Ein Mann stieß sich daran, dass er einen Servitutsweg zu seinem Grund nicht mehr ungestört benützen könne. Unbestritten hat der Mann das Recht, den Weg zum Gehen und Fahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen aller Art zu verwenden. Doch der Nachbar, zu dessen Grundstück der Weg gehört, hält sich inzwischen Jungkälber auf diesem Gebiet. Das aber gefährde sein Servitutsrecht, meinte der Kläger. Die Tiere müssten weg.

