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Die Tauben hat man nicht mitgemietet

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2020/341Die Presse - Recht 2020, 15 Heft 45 v. 2.11.2020

Wien. Als Vermieter hat man bestimmte Pflichten, damit die Mieter sich in der Wohnung wohlfühlen. Aber muss man auch ein Netz über die Loggia spannen, um das Hinterlassen von Taubenkot zu verhindern? Um diese Frage drehte sich ein Streit vor Gericht.

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