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Innenministerium lässt Vereine kopflos werden

RechtspanoramaThomas Höhne , Maximilian KralikDie Presse - Recht 2020/330Die Presse - Recht 2020, 15 Heft 43 v. 19.10.2020

Wien. Das Gegenteil von „gut“ ist „gut gemeint“. Dass es das Innenministerium mit einem aktuellen Erlass gut gemeint hat, mag sein – Rechtssicherheit schafft er nicht, und gesetz- und verfassungswidrig ist er auch noch. Aber alles der Reihe nach.

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