Wien. Das Gegenteil von „gut“ ist „gut gemeint“. Dass es das Innenministerium mit einem aktuellen Erlass gut gemeint hat, mag sein – Rechtssicherheit schafft er nicht, und gesetz- und verfassungswidrig ist er auch noch. Aber alles der Reihe nach.
Wien. Das Gegenteil von „gut“ ist „gut gemeint“. Dass es das Innenministerium mit einem aktuellen Erlass gut gemeint hat, mag sein – Rechtssicherheit schafft er nicht, und gesetz- und verfassungswidrig ist er auch noch. Aber alles der Reihe nach.
